Deutscher Preisrechtstag
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Rückblick vergangener Preisrechtstage


9. Deutscher Preisrechtstag am 4. September 2024

Über 60 Teilnehmer trafen sich wieder in Köln — vorwiegend Auftragnehmervertreter, aber auch Preisprüfer und Auftraggebervertreter — allen voran aus dem BAAINBw.

Zunächst sprach Jürgen Sundermann, Gruppenleiter Wirtschaft (T3) und Nachfolger von Herrn Weidenfeller, in Vertretung für Frau Lehnigk-Emden für das BAAINBw ein Grußwort. Darin hob er die Bedeutung des Preisrechts in der Zeitenwende deutlich hervor. Als erster Fachbeitrag erläuterte Prof. Andreas Hoffjan, Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling, TU Dortmund und Mit-Herausgeber Ebisch/Gottschalk, unter dem Titel „Scharfer Blitzer oder Attrappe — Wie intensiv nutzen öAG das Preisrecht?“, wie unterschiedlich das Preisrecht in verschiedenen Gebieten Deutschlands angewendet wird.

Katharina Bartetzky-Olbermann, Syndikusrechtsanwältin BWI GmbH und Mit-Herausgeberin Michaelis-Rhösa, stellte danach die Frage, ob der Mehrparteienvertrag der integrierten Projektabwicklung als Vorbild für das Preisrecht dienen könne. Dem folgte eine angeregte Diskussion. Nach der Mittagspause stellte Christian Breuer, Referent Preisverhandlung, BAAINBw S2.3, den Unterschied zwischen Preisverhandlung und Preisprüfung in einer praxisnahen Abgrenzung mit vielen Beispielen aus seiner täglichen Arbeit anschaulich dar.

Den Abschluss der Fachreferate machte Dr. Marc Pauka, Partner Gunnercooke und Autor Michaelis/Rhösa gemeinsam mit Christoph Kettenbach, BWI GmbH. Beide stellen den „Cone of Uncertainty“ und seine Rolle bei der Preisfindung in komplexen IT-Projekten dar.

In der anschließenden Podiumsdiskussion und Abschlussdiskussion, die von Dr. Marc Pauka moderiert wurde, diskutierten Martin Fries, Lead Public Procurement Policy, Airbus, Stefan Henkel, Preisprüfer, Regierung von Oberbayern, Prof. Timo Hövelborn, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Hans-Peter Müller, ehemals BMWi und Mit-Herausgeber Ebisch/Gottschalk gemeinsam mit den weiteren Referenten des Tages und dem Publikum aktuelle Brennpunkte aus dem Preisrecht.

8. Deutscher Preisrechtstag am 18. Oktober 2023

Mit 70 Teilnehmern — vorwiegend Auftragnehmervertretern, aber auch Preisprüfern und Auftraggebervertretern — konnte der Preisrechtstag einen neuen Höchststand erreichen.

DirBAAINBw Dietmar Weidenfeller (BAAINBw T 3, Fachliche Leitung Preisprüfung) betonte in seinem Grußwort, dass nicht nur er, sondern auch Annette Lehnigk-Emden (Präsidentin des BAAINBw) die Wichtigkeit des Preisrechts sieht und den Wert des Deutschen Preisrechtstags schätzt. Danach ging Michael Singer (Singer Preisprüfung GmbH) auf die neue Vermutungsregelung in § 4 (4) VO PR Nr. 30/53 ein und stellte dar wie ein Leiter einer Preisüberwachungsbehörde damit umgeht.

Im Mittelpunkt des Vortrags von Manuela Pausch (Leiterin Finanzwesen, CONDOK GmbH) standen benötigte Kompetenzen im Unternehmen, um preisrechtlich gut aufgestellt zu sein — Ideal und Praxis. Im Anschluss sprach RDir Stefan Preiß (Bundesministerium der Verteidigung) über inflationäre Entwicklungen auf den Märkten unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit der Vergütung bei öffentlichen Beschaffungen mit den Möglichkeiten der Vereinbarung von Preisgleitklauseln und der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB.

Nach dem Mittagessen referierten Udo Mertz (Daimler Truck AG) und Armin Halbe (ECONUM Unternehmensberatung GmbH) über Herausforderungen und Lösungsansätze für die Anwendung von Marktpreisen, abgeleiteten Marktpreisen und Selbstkosten für seriennahe Fertigung nach dem Baukastenprinzip.

Dr. Marijke Dück-Rath (Präsidentin des Bundesverbandes der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V.) sprach schließlich über Beschaffungen der Bundeswehr – preisrechtliche Herausforderungen des Performance Based Contracting / Performance Based Logistics. Ihren Vortrag bereicherte sie um persönliche Anmerkungen zur Schätzbefugnis aufgrund des neuen § 9 (5) VO PR 30/53. Besonders dieses Thema stieß auf große Resonanz und angeregte Diskussionen, während derer sie darauf hinwies, dass sie die Gefahr von gegenüber der jetzigen Situation weitergehenden Schätzungen zu Lasten der Auftragnehmer nicht sieht.

Den Abschluss bildete eine von Simon Weiss (Geschäftsführer ELP GmbH) moderierte Podiumsdiskussion mit lebhafter Beteiligung der Teilnehmer und allen Referenten sowie Stefan Henkel (Preisprüfer Regierung von Oberbayern), Hans-Peter Müller (ehemals BMWi) und Christian Zorn (Head of Pricing Rheinmetall).

7. Deutscher Preisrechtstag am 7. September 2022

Über 60 Teilnehmer trafen sich wieder in Köln — vorwiegend Auftragnehmervertreter, aber auch Preisprüfer und Auftraggebervertreter — allen voran aus dem BAAINBw.

Annette Lehnigk-Emden (Vizepräsidentin des BAAINBw) betonte in Ihrem Grußwort auch die Wichtigkeit des öffentlichen Preisrechts. Danach stellte Michael Singer (Singer Preisprüfung GmbH) die Neuerungen in der VO PR 30/53 und LSP vor — nach dem Motto: Ergebnis, was uns erspart blieb und was möglich gewesen wäre.

Dr. Marijke Dück-Rath (Präsidentin des Bundesverbandes der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V.) sprach über Umgang und Akzeptanz von corona-bedingten Mehrkosten, die entweder als LSP-Kosten anerkannt werden können oder über den Gewinn, das allgemeine Unternehmerwagnis, abgedeckt werden müssen.

Prof. Dr. Andreas Hoffjan und Sara Kranemann (TU Dortmund) widmeten sich dem bei Selbstkostenpreisaufträgen wichtigen Thema Zeitaufschreibung mit dem Fokus auf ordnungsgemäßer Zeiterfassung und Hindernisse bzw. Probleme bei deren Einführung.

Martin Fries (Airbus) sprach über das sehr aktuelle Thema Inflation und Krisen im Rahmen des Preisrechts und wie man damit umgehen kann — z.B. mit Preisgleitklauseln auf Basis geeigneter Indizes.

Den Abschluss bildete eine von Dr. Marc Pauka moderierte Podiumsdiskussion mit allen Referenten sowie Rudolf Gaudermann (Siemens AG) und Hans-Peter Müller (ehemals BMWi).

6. Deutscher Preisrechtstag (online) am 15. September 2021

Über 30 Teilnehmer hatten sich online zugeschaltet — vorwiegend Auftragnehmervertreter, aber auch Preisprüfer.

Dr. Thomas Solbach (BMWi) stellte den Inhalt des Entwurfs zur Reform der VO PR 30/53 vor. Klarstellungen der Marktpreiseigenschaft und der Kompetenzen von Preisprüfern der Preisüberwachungsbehörden sind dabei die wesentlichsten Änderungen. Am 5. November 2021 soll dieser Entwurf im Bundesrat behandelt werden — im Falle einer Zustimmung folgt ein Inkrafttreten zum 1. April 2022.

Prof. Dr. Andreas Hoffjan berichtete über Möglichkeiten, Preisvorbehalte und Risiken bei Auftragskalkulationen abzubilden, während Prof. Dr. Michael Eßig (Universität der Bundeswehr) über das Thema Performance Based Contracting sprach und Mark München (Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft) einen Einblick in Preisprüfungsverfahren vor dem Zivilgericht gab.

Dr. Marc Pauka (Herausgeber Preisrechtskommentar Michaelis/Rhösa) sprach über mittelbare Leistungen und vertrat die Auffassung, dass Unteraufträge nur bei Nachunternehmerleistungen vorliegen — nicht aber bei Materialbeschaffungen.

Der Vortrag von Michael Singer (Singer Preisprüfung GmbH) widmete sich dem neuen Anlagenblatt P aus dem BAAINBw, das jetzt die Weitergabe der VO PR 30/53 nicht mehr nur an inländische Unterauftragnehmer vorsieht und das unter gewissen Umständen auch eine Nachforderung des Auftragnehmers aufgrund des Ergebnisses einer Preisprüfung erlaubt. Daneben berichtete er über Aufgaben und Funktion der Preisbildungsstellen im Rahmen ihrer fachlichen Aufsicht über die Preisüberwachungsbehörden.

Den Abschluss bildete ein von Dr. Marc Pauka moderiertes Kamingespräch, an dem neben Prof. Dr. Andreas Hoffjan auch Hans-Peter Müller (ehemals BMWi), Stefan Henkel (Preisprüfer der PÜ München) und Simon Weiss (ELP GmbH) teilnahmen.

5. Deutscher Preisrechtstag (online) am 7. Oktober 2020

Über 40 Teilnehmer hatten sich online zugeschaltet — vorwiegend Auftragnehmervertreter, aber auch Preisprüfer.

Prof. Dr. Andreas Hoffjan berichtete über die wichtigsten Änderungen bezüglich der LSP in der Neuauflage des Kommentars — z.B. bezüglich Stundensatzermittlung, Konzernumlagen und Leistungsgewinn.

Hans-Peter Müller sprach in seinem letzten öffentlichen Auftritt als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über den Stand der Reform der VO PR 30/53 (ein Referentenentwurf als Ministervorlage liegt bereits vor) und die Anerkennung von pandemiebedingten Mehrkosten.

Dr. Marc Pauka, Herausgeber Preisrechtskommentar Michaelis/Rhösa stellte die aktuelle Rechtsprechung vor, bei der u.a. die bisherige Zinsberechnung des BAAINBw bei Überzahlungen nicht anerkannt wurde.

Der Vortrag von Michael Singer (Singer Preisprüfung GmbH) widmete sich einer aktuellen Nachricht aus dem BAAINBw, dass dieses nun tatsächlich auf die Einleitung einer Preisprüfung verzichtet, wenn ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren (aus BAAINBw-Sicht mit mindestens 2 Teilnehmern) vorliegt. Daneben berichtete er von einem extremen und offensichtlich nicht preisrechtskonformen Beispiel einer Preisprüfung aus seiner Beratungspraxis.


4. Deutscher Preisrechtstag am 10. Oktober 2019 in Köln

Über 60 Teilnehmer — öffentliche Auftragnehmer, Auftraggeber, Preisprüfer, Vertreter von Verbänden, Juristen und Berater — trafen sich in Köln zum 4. Deutschen Preisrechtstag. Eines der beherrschenden Themen war wieder die Weiterentwicklung der VO PR 30/53 und insbesondere der Blick auf Marktpreise.

Hans-Peter Müller (BMWi) berichtete über den Stand der Novellierung der VO PR 30/53 und dabei vor allem über das strittige Thema, ob in einem Vergabeverfahren bereits ein Marktpreis entsteht oder ob es notwendig ist, eine preisrechtliche Prüfung auf Verkehrsüblichkeit durchzuführen. Es gibt im Diskussionsprozess einige Vorschläge, die alle zum Ziel haben, dass Ausschreibungen leichter zum Marktpreis führen sollen.

Prof. Christoph Brüning vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berichtete über Rechtsgrundlagen und Anwendungsvoraussetzungen des Preisrechts jetzt und in der Zukunft.
Dr. Marijke Dück-Rath, Präsidentin des Bundesverbandes der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V., widmete sich in ihrem Beitrag vor allem dem Anpassungsbedarf der LSP-Kalkulationsvorschriften.
Kapitän zur See Ludwig Lennartz vom Bundesministerium der Verteidigung stellte das Thema Preisrecht und Preisprüfung aus Sicht der Bundeswehr dar.

Prof. Dr. Andreas Hoffjan und sein Doktorand Jonas Mengis (TU Dortmund) widmeten sich ebenfalls intensiv dem Thema Marktpreis und zeigten mögliche Lösungsansätze auf, den Marktpreis zukunftsfest zu machen — und zwar im Wege der Verordnung, eines Runderlasses oder von Prüfungsstandards.
Gesine Strohmeyer, Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Ostholstein, steuerte einen interessanten Erfahrungsbericht zum Themenkreis Vergaberecht, Preisrecht und Gebührenrecht bei.

Eine Podiumsdiskussion mit den Referenten und Hanna Bouwer (IBM Deutschland) sowie Sven Trusch (Systematic GmbH) bildete den Abschluss des Tages, an dem das Networking und der Erfahrungsaustausch nicht zu kurz kamen.

3. Deutscher Preisrechtstag am 1. Oktober 2018 in Fulda

Über 40 Teilnehmer — öffentliche Auftragnehmer, Auftraggeber, Preisprüfer, Vertreter von Verbänden, Juristen und Berater — trafen sich in Fulda zum 3. Deutschen Preisrechtstag.

Hans-Peter Müller (BMWi) berichtete über den Stand der Novellierung der VO PR 30/53. Der Marktpreisvorrang soll weiter Wesenselement bleiben und Ausschreibungen sollen leichter zum Marktpreis führen. Die Schaffung eines Wettbewerbspreises würde dabei jedoch die harmonische Struktur der Preistreppe stören.

Thomas Wendling (Preisprüfer der PÜ Stuttgart) gewährte einen Einblick in die Prüfungstätigkeit im Rahmen der Grundsatzprüfung und Stundensatzermittlung. Stefan Preiß (BMVg) zeigte die Wichtigkeit von vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Preisrecht bei Bundeswehraufträgen auf.

Prof. Andreas Hoffjan (TU Dortmund) sprach darüber, dass das öffentliche Preisrecht ein Instrument für öffentliche Auftraggeber sei, das aber in der Praxis nicht allzu häufig genutzt wird. Urs Matti (Eidgenössische Finanzkontrolle) zeigte auf, wie Preisprüfungen aufgrund des vertraglich vereinbarten Einsichtsrechts bei öffentlichen Aufträgen aus und in der Schweiz ablaufen. Joachim Dennhardt (Vorsitzender Richter am OLG Koblenz) informierte schließlich noch über sein Urteil zur Verjährung des preisrechtlichen Rückerstattungsanspruchs.

Eine Podiumsdiskussion mit den Referenten und Martin Fries (Airbus Defence and Space) sowie Simon Weiss (ELP GmbH) bildete den Abschluss des Tages, an dem das Networking und der Erfahrungsaustausch nicht zu kurz kam.

2. Deutscher Preisrechtstag am 14. September 2017 in Bonn

In Bonn waren es diesmal über 50 Teilnehmer — öffentliche Auftragnehmer, Auftraggeber, Preisprüfer, Vertreter von Verbänden, Juristen und Berater — die den Vorträgen aufmerksam folgten und sich untereinander austauschen wollten. Ein Thema war dabei natürlich der aktuelle Stand der Reform des öffentlichen Preisrechts.

Das Grußwort von Hans-Peter Müller (BMWi) bezog sich dabei auf diese Ergebnisse des Konsultationsprozesses: Einigkeit bestand darin, dass die Verordnung als notwendig und sinnvoll, eigenständig und unabhängig angesehen wird. Der Marktpreisvorrang soll das Wesenselement des Preisrechts bleiben, die Begriffe Marktgängigkeit und Verkehrsüblichkeit könnten jedoch noch genauer beschrieben werden und Ausschreibungen sollten leichter zum Marktpreis führen. Bagatellgrenzen und Prüfungsfristen könnten als Leitlinien vereinbart werden.

Prof. Andreas Hoffjan (TU Dortmund) berichtete über Neues zum Preisrecht aus der Wissenschaft mit Schwerpunkt auf der Prüfung von Zuwendungen, Personalkosten und IT-Dienstleistungen. Die Beurteilung der Angemessenheit von Kosten und Preisen in Beschaffung und Nutzung stand im Mittelpunkt des Referats von Dietmar Weidenfeller (BAAINBw). Stefan Henkel (Preisprüfer der PÜ München) berichtete über Anforderungen und Probleme bei den vier Preisprüfungsbeteiligten (Auftragnehmer, Auftraggeber, Preisrecht und Preisüberwachungsbehörde).

Olaf Treichel (EDG Entsorgung Dortmund) berichtete über Fragen des Preisrechts und Problemfelder aus Sicht kommunaler Unternehmen am Beispiel der Abfallwirtschaft. Dr. Marc Pauka (HFK Rechtsanwälte) informierte schließlich noch über die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen und Preisprüfungsrechten.

Das Preisrecht aus der Sicht von KMU stand im Mittelpunkt einer lebhaften Diskussion der Referenten, Simon Weiss (ELP GmbH) und den Teilnehmern, die den Abschluss dieses Tages bildete, an dem natürlich auch wieder Platz für Networking und Erfahrungsaustausch war.

Einen ausführlichen Bericht vom 2. Deutschen Preisrechtstag finden Sie hier.

1. Deutscher Preisrechtstag am 3. November 2016 in Köln

Über 40 Teilnehmer — öffentliche Auftragnehmer, Auftraggeber, Preisprüfer, Vertreter von Verbänden, Juristen und Berater — trafen sich in Köln zum 1. Deutschen Preisrechtstag. Beherrschendes Thema war dabei die anstehende Reform des öffentlichen Preisrechts.

Hans-Peter Müller aus dem BMWi deutete an, dass wohl mit keiner grundlegenden Änderung zu rechnen ist und die Anpassungen sich eher auf die Anlage LSP beziehen. Prof. Andreas Hoffjan von der TU Dortmund gab nochmals einen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse seines Gutachtens und hob den Marktpreisvorrang und die Einführung von Prüfungsstandards als wichtigste Empfehlung hervor.

Prof. Christoph Brüning von der Universität Kiel plädierte dafür, dass automatisch ein Wettbewerbspreis entstehen sollte, wenn ein Vergabeverfahren stattgefunden hat. Ronald Benter vom Bundesverband der Preisprüfer sprach sich hingegen deutlich gegen Wettbewerbspreise und Standardisierungen bei Preisprüfungen aus.
Aus Auftragnehmersicht beklagte Michael Singer vor allem die teilweise sehr späte Festlegung des richtigen Preistyps, die in vielen Bundesländern fehlende autonome Preisbildungsstelle und die teilweise uneinheitliche Anwendung der LSP durch verschiedene Preisprüfer.

Eine Podiumsdiskussion mit allen Referenten und Hans-Jürgen Niemeier (CONET AG) sowie Matthias Hausding (BWI Systeme GmbH) bildete den Abschluss dieses Tages, an dem natürlich auch das Networking und der Erfahrungsaustausch untereinander nicht zu kurz kam.